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Hallenordnung des Klausenhofs
Verbindliche Regelungen für alle Nutzer.
Der Kalusenhof Rurkempen wird von vielen Vereinen, Gruppen und Privatpersonen genutzt.
Dabei können sich Zeitüberschneidungen ergeben, so dass gelegentlich verschiedene
Nutzungen zum gleichen Zeitpunkt in der Bürgerhalle stattfinden. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Nutzer ist daher diese Hallenordnung verbindlich
einzuhalten.
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Die regelmäßige Nutzung der Bürgerhalle ergibt sich aus dem Hallenbelegungsplan,
der in der Halle aushängt und im Internet eingesehen werden kann. Änderungen des
Hallenbelegungsplanes sind nur möglich, wenn die betroffenen Nutzer sich
untereinander abstimmen und der Vorstand des Ortsringes der Änderung zustimmt.
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Veranstaltungen oder Nutzungen, die über mehrere Tage geplant sind und die im
Hallenbelegungsplan feststehenden Nutzungszeiten beeinträchtigen, sind mit den
betroffenen Nutzern vorher abzustimmen, einvernehmlich zu regeln und vom
???? zu genehmigen. Findet am Folgetag eine neue Veranstaltung statt, müssen Halle bzw. Foyer bis
???? Uhr besenrein geräumt sein, es sei denn, mit dem Nachnutzer und dem Vorstand des Ortsringes wurde eine andere Vereinbarung
getroffen.
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Vereinsveranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang vor den Proben. Bei
Wochenendveranstaltungen (Samstag/Sonntag) von Vereinen kann die Halle
grundsätzlich erst am Samstagmorgen bestuhlt werden.
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Andere Nutzer dürfen während der Probenzeiten
von Musikalischen Vereinen keinerlei Vorbereitungen in den betroffenen Räumen durchführen.
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Bei allen Veranstaltungen müssen die seitlichen
Notausgangsstüren frei zugänglich bleiben.
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Wenn die Halle für Veranstaltungen schon bestuhlt, eingerichtet oder eingedeckt ist,
dürfen keine Tische verschoben oder sonstige Änderungen vorgenommen werden. Die
Hallennutzung ist dann nur eingeschränkt möglich. Ist erkennbar (Fehlen von
Aschenbechern oder Hinweisschildern), dass bei der anstehenden Veranstaltung nicht
geraucht werden darf, ist das Rauchen auch während der Probenzeiten/Nutzung vor
der Veranstaltung in der Halle nicht gestattet.
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Den Anweisungen eines Hausmeisters oder Mitgliedern des
????? ist Folge zu leisten. Sofern Anweisungen nicht befolgt werden, haben die Hausmeister nach Rücksprache mit einem Mitglied des
????? das Recht, die weitere Nutzung der Halle zu untersagen und die Halle zu schließen.
Es wird um Verständnis für den Erlass der Hallenordnung gebeten. Die Vielzahl der Nutzungen
erfordert eine Abstimmung der unterschiedlichen Interessen.
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Stand: 08.2008
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